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Erklärung zur Barrierefreiheit für die Webseite

www.trainingsinsel.com

Der Inhaber der Webseite Trainingsinsel GmbH & Co. KG ist bemüht, die Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar. Die Webseite enthält
• keine aufgezeichneten Videos mit Untertitel (Kriterium WCAG 1.2.2)
• Keine Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos (Kriterium WCAG 1.2.3)
Der Inhaber der Webseite ist bemüht, alle Inhalte und Fachbeiträge in einer verständlichen Sprache zu formulieren, um möglichst vielen Menschen den Zugang zu diesen Informationen zu ermöglichen.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.09.2024 erstellt und zuletzt am 17.10.2024 aktualisiert.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

3. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung der Webseite auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Trainingsinsel
Johannesstraße 58 A
70176 Stuttgart
Tel.: +49 711 62065620
Email: info@sitzkrieger.com

4. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 3 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.